«Baumerhalt»: Fällung von Bäumen in der Stadt Zürich ab Stammumfang 100 cm nur noch mit Bewilligung möglich
Um Bäume besser zu schützen, hat der Stadtrat die Teilrevision «Baumerhalt» der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm können neu nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden.
Aufgrund der negativen Vorwirkung gemäss § 234 PBG ist die neue Regelung per sofort in Baugesuchen zu berücksichtigen. Die Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme des Waldes und grösstenteils des Strassenraums.
Die Fällung eines Baums ab Stammumfang 100 cm kann bewilligt werden, wenn mindestens eines dieser vier Kriterien erfüllt wird:
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Die physiologische Altersgrenze ist erreicht,
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ein Baum muss als Pflegemassnahme zugunsten eines wertvollen Baumbestands oder
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wegen Gefährdung der Sicherheit gefällt werden,
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oder die ordentliche Grundstücksnutzung ist übermässig erschwert.
Zudem können mit der neuen Regelung Ersatzpflanzungen verlangt werden.
Weitere Informationen: Bäume schützen und erhalten | Stadt Zürich
Bei Fragen zum Baumerhalt und zu den Fällbewilligungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Gebietsverantwortlichen rechts der Limmat Daniel Landös (daniel.landoes2@zuerich.ch, +41 44 412 13 45) oder links der Limmat Marc Welti (marc.welti@zuerich.ch, +41 44 412 13 71).